Flugschule

Fliegerische Aus/Weiterbildung und Schnupperflüge

Sie wollen selbst einmal abheben?
Oder möchten Sie Ihre fliegerischen Fähigkeiten verbessern?

Wir schulen ausschließlich auf turbinengetriebenen Hubschrauber des Typen BELL 206 JETRANGER.
Unsere Hubschrauber sind alle mit neuestem GPS (Garmin) sowie Moving Map ausgerüstet.

Wir bieten Ihnen:

- Einweisungsflüge
- Schnupperflüge
- Nachtflugberechtigung
- CVFR Berechtigung
- Pitch-Hinter
- Gebirgs/Gefahreneinweisung
- Checkflüge
- Privatpilotenausbildung


Ausbildung zum Privathubschrauberführer PPL-(H)

Voraussetzungen:

Vollendung des 16. Lebensjahres
Fliegerärztliche Tauglichkeit Klasse 1oder 2

Erforderliche Unterlagen:

1. Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) muß bei der Gemeinde oder Einwohnermeldeamt beantragt werden und direkt an die Regierung v. Oberbayern, Luftamt Südbayern, versandt werden.
2. Auszug aus dem Zentralregister, Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ist ebenfalls bei der Gemeinde oder Einwohnermeldeamt zu beantragen.
3. Geburtsurkunde (Gemeinde oder Einwohnermeldeamt)
4. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 und 2 oder eine Kopie des bereits vorhandenen Luftfahrerscheines.
5. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
6. 2 Passbilder

Theoretische Ausbildung:

ca. 110 Theoriestunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik, Menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen. Für Bewerber, welche bereits im Besitz des PPL-Beiblattes „A“ sind, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der theoretischen Ausbildung und Prüfung in folgenden Fächern einzureichen: Luftrecht, Navigation und Wetterkunde. Ferner muß der Bewerber das deutsche Sprechfunkzeugnis (BZF II) erwerben. Auf Anfrage ist die Schulung bei uns möglich.

Praktische Ausbildung:

45 Flugstunden auf der Bell 206B JetRanger, wovon mindestens 10 Stunden im Alleinflug durchgeführt werden müssen.
Für Bewerber, welche Inhaber von Pilotenlizenzen oder gleichwertigen Rechten für Flugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Ultraleichthubschrauber, Tragschrauber, Segelflugzeuge oder Motorsegler sind, können 10% ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als sechs Stunden, für die PPL-H anrechnen lassen.

Prüfungen:

Nach Abschluß der theoretischen Ausbildung erfolgt eine schriftliche Prüfung bei der Luftfahrtbehörde des Landes, in den bereits genannten Fächern. Nach bestandener Theorieprüfung und nach Abschluß der praktischen Ausbildung erfolgt ein Prüfungsflug mit einem Prüfungsratsmitglied der Luftfahrtbundesbehörde des Landes. Wenn beide Prüfungen durch den Bewerber erfolgreich absolviert wurden, wird der Luftfahrerschein für Privathubschrauberführer ausgestellt. Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 60 Monate.

Erhaltung der Lizenz:

Um die Lizenz zu erhalten, müssen innerhalb von 12 Monaten 2 Flugstunden und ein Checkflug mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Es sind je eingetragenen Muster 2 Flugstunden sowie ein Checkflug erforderlich. Ein aktuelles Tauglichkeitszeugnis ist nachzuweisen. Für Ihre Scheinerhaltung für weitere Flüge nach Ihrer Ausbildung steht Ihnen unsere Flotte jederzeit zum Chartern zur Verfügung.
Unsere Fluglehrer sind ausschließlich Berufshubschrauberpiloten, die sich durch einen sehr hohen professionellen Standard auszeichnen.

 

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